gemäß der Verordnung des Magistrats der Stadt Wien betreffend Auskunftserteilung für Contact Tracing im Zusammenhang mit Verdachtsfällen von COVID-19 Aufzunehmen sind folgende Kontaktdaten von Kundinnen und Kunden von Betriebsstätten der Gastronomie
(Die Eintragung erfolgt durch die Kundin/den Kunden):